Ablauf einer Psychotherapie
Manche Dinge scheinen auf den erste Blick unglaublich kompliziert- ein kleiner Überblick über Behandlungsablauf und Stundenkontingente sowie Beantragungen
Ab dem 01.04.2017 gibt es diverse Veränderungen für den formalen Ablauf einer Psychotherapie.
Diese möchte ich kurz erläutern:
Jeder Psychotherapie müssen mind. 50 Minuten Sprechstunde vorausgehen. Die Sprechstunde kann in 25 Minuten-Einheiten stattfinden. Insgesamt können 150 Minuten im Krankheitsfall (aktuelles Quartal plus 3 darauffolgende Quartale) in Anspruch genommen werden. Während der Sprechstunde ist es unsere Aufgabe herauszufinden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt, wenn ja mit welchem Verfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundiert oder EMDR) und in welchem Setting (Einzel- oder Gruppentherapie oder kombiniert), oder ob alternative Angebote der richtige Weg wären (Erziehungs-/Sucht-/Paarberatung usw.). Um dies entscheiden zu können, soll eine diagnostische Einordnung sowie eine erste Problemanalyse stattfinden.
Die eigentliche Therapie kann auch bei einem anderen Therapeuten begonnen werden. Leider wird es nur in Ausnahmefällen möglich sein, direkt in den nächste Schritt, die Probatorik, überzugehen.
Prinzipiell beginnt die eigentliche Psychotherapie mit den sogenannten probatorischen Sitzungen. Das heißt in vier Sitzungen haben Sie die Gelegenheit Ihre/n Therapeuten/in kennenzulernen. In einer Psychotherapie ist eine gute Beziehung da A und O. Stimmt die "Chemie" nicht, ist es sehr schwer konstruktiv an Problemen zu arbeiten. Wer möchte schon gerne einer Person, der er nicht vertraut, die ihm unsympathisch ist usw. sein Seelenleben offenbaren? Dies ist also eine Funktion der Probatorik. Auf der anderen Seite gilt dies auch für den Therapeuten. Weiterhin hat dieser die Aufgabe sich einen Überblick zu verschaffen und die Probleme des Patienten vor dem Hintergrund der individuellen Lebensgeschichte zu verstehen. Dazu gehört natürlich eine ausführliche biographische Anamnese. In der Regel wird ein strukturiertes klinisches Interview zur Diagnosestellung durchgeführt.
Sind alle Informationen beisammen und eine Diagnose gestellt, wird Ihnen der Therapeut seinen Behandlungsvorschlag unterbreiten. Neben diesem wird er Sie auch über Erfolgsaussichten, Risiken sowie alternative Behandlungsmöglichkeiten informieren.
Wenn sich nun beide Parteien einig sind, kann die Akutbehandlung beginnen. Diese dauert 12 mal 50 Minuten und kann in eine Kurzzeittherapie mit erneut 12 Therapiesitzungen übergehen.
Wird dann oder von Beginn an deutlich, dass deutlich mehr Stunden benötigt werden, kann eine Langzeittherapie mit 60 bzw. 80 Stunden beantragt werden. Dies erfolgt über einen Gutachter.
Es kommt aber auch vor, dass das Therapieziel vor Erreichung des Stundenkontingents erreicht ist. Dann müssen die restlichen Stunden nicht in Anspruch genommen werden, bzw. können zur Stabilisierung usw. auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden.
Generell ist es gegen Ende einer Therapie angezeigt, die ursprünglich wöchentlichen Termine auf weitere Zeiträume auszudehnen. Dies erleichtert die Beendigung der Therapie und hilft bei der eigenständigen Umsetzung des Erlernten
In der Regel behandle ich in Form von Intervallen, d.h. wir machen nach Ausnutzung des ersten Teils der Kurzzeittherapie eine Pause, um zu sehen, inwieweit Sie das Erlernte schon selbständig umsetzen können. Bei Bedarf beantragen wir das nächste Kontingent usw.
Eine Therapie ist immer Hilfe zur Selbsthilfe und somit auf einen begrenzten Zeitraum beschränkt.
Das Konzept der lebenslangen Therapie gibt es so nicht.
Ich kann Sie immer nur auf einem kleinen Stück Ihres Lebensweges begleiten.
Anna-Marisa Vandenberg
Diplom-Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin
Stangenröder Weg 5
35305 Grünberg
Tel. 06401-4009218
info@psychotherapie-gruenberg.de
Ab dem 01.01.2018
Anmeldung zur Sprechstunde
Ausschließlich
Mittwochs 9:00 bis 11:00 Uhr
unter 06401-4049805
"Wer sichere Schritte tun will, muss sie langsam tun." J. W. v. Goethe