Kosten

Kosten und potentielle Kostenträger


Gesetzlich Versicherte


Wenn bei Ihnen eine psychische Störung nach SGB V vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel. Wir lernen uns zunächst im Rahmen der probatorischen Sitzungen kennen. Diese dienen der Diagnostik, Behandlungsplanung und Beziehungsbildung. Ich rechne diese ganz einfach über Ihre Gesundheitskarte ab. Wenn sich eine Indikation zur Behandlung ergibt und die Beziehung stimmt, stelle ich für Sie einen Antrag bei Ihrer Kasse. Nach der Genehmigung beginnt die eigentliche Therapie.


Privat Versicherte


Sie können in der Regel ohne Weiteres mit mir zusammen arbeiten. Vorher sollten Sie sich jedoch bei Ihrer Krankenkasse informieren, wie ein Antrag zu stellen ist und wie viele Stunden übernommen werden. Der Liquidation liegt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde.


Selbstzahler


Beratungsangebote müssen in der Regel selbst gezahlt werden. Darunter fallen u.a. Erziehungs-, Ehe- oder Beziehungsberatung. Probleme in diesen Bereichen sind zwar sehr belastend, fallen aber nicht in den Leistungsbereich der Krankenkassen, da es sich nicht um psychische Störungen handelt. Die Kosten müssen daher selbst getragen werden und orientieren sich, wie Privatbehandlungen, an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Meist findet der 2,3fache Satz Anwendung.


In manchen Fällen können Kosten aber von anderen Trägern z.B. nach SGB VIII oder SGB IV getragen werden. Hier lohnt es sich je nach Problembereich gezielt bei Ämtern (z.B. Jugendamt ) nachzufragen.


Wenn Sie aus persönlichen Gründen Ihre Therapie selbst zahlen möchten, richten sich die Stundensätze ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit 2,3fachem Satz.




Anna-Marisa Vandenberg

Diplom-Psychologin

Psychologische Psychotherapeutin


Stangenröder Weg 5

35305 Grünberg

Tel. 06401-4009218

info@psychotherapie-gruenberg.de

 

Ab dem 01.01.2018

Anmeldung zur Sprechstunde


Ausschließlich

Mittwochs 9:00 bis 11:00 Uhr


unter 06401-4049805