Rechtliche Hinweise


Psychotherapeuten bieten oft Psychotherapie, Beratung und Coaching an.


Wenn Sie professionelle Unterstützung suchen für die Lösung eines Problems oder die Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation oder sich coachen lassen wollen, so überlegen Sie zuvor:


Will ich eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie?

Der Vorteil ist natürlich, dass die Krankenkasse für die Kosten aufkommt. Die Krankenkasse bezahlt Psychotherapie aber nur, wenn ein Arzt / eine Ärztin oder die Psychotherapeutin Sie gegenüber der Krankenkasse als (psychisch)„krank“ definiert und Ihnen dafür eine Diagnose gibt (z. B. „Depression“ „Erschöpfungszustand“ etc.).


Dies kann langfristig für manche Menschen gravierende negative Folgen haben:


Wer nach einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie

  • in eine private Krankenkasse wechseln oder
  • eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder eine (Risiko-)Lebensversicherung abschließen will (eine Lebensversicherung wird von den Banken zur Absicherung von größeren Krediten, z. B. Existenzgründungskrediten verlangt),

muss damit rechnen, dass das mindestens 5 Jahre lang erschwert, nur mit erheblichen (Risiko-)Aufschlägen oder gar nicht möglich ist.
Dies liegt daran, dass die Versicherungsunternehmen vor Abschluss einer solchen Versicherung eine Gesundheitsprüfung vornehmen, in der u. a. gefragt wird: „Haben Sie (in den letzten 5 Jahren) eine Psychotherapie gemacht oder ist Ihnen eine Psychotherapie empfohlen worden?“ Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren können. Wenn der Sie behandelnde Psychotherapeut oder Psychiater über die Krankenkasse abgerechnet hat, müssen Sie damit rechnen, dass es „rauskommt“, wenn Sie die Frage falsch beantworten.


Bei Bewilligung einer Psychotherapie durch eine gesetzliche Krankenkasse wird über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet, bei privaten Krankenkassen stellt der Psychotherapeut eine Rechnung an die private Krankenkasse. In beiden Fällen gelangen die Rechnungsdaten in die EDV-Systeme der Versicherungen. Wer dann vor Abschluss einer neuen Versicherung die Frage nach psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung mit „Nein“ beantwortet, geht das Risiko ein, dass diese falsche Angabe entdeckt wird und er seinen Versicherungsschutz verliert.


Welche Daten Versicherungsvermittler vor Abschluss einer Versicherung erheben, können Sie diesem „Fragebogen Psychische Störungen“ entnehmen


Auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Allerdings sind nicht alle psychischen Störungen ein Ausschlusskriterium.


Wichtig: Auch wenn Sie eine notwendige Therapie aus "eigener Tasche" zahlen, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten, ob gesundheitliche Probleme vorlagen und Behandlungen erfolgt sind (siehe oben).


Sollte man auf die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkasse angewiesen sein, so kann sich die Überlegung lohnen, ob man zuvor eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will. Gut informiert die Stiftung Warentest über Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risiko-Lebensversicherungen .


Will ich eher „Beratung“ oder „Coaching“?

Weitgehend kostenfreie Beratung können Sie von Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen erhalten. Hier ist es auch nicht notwendig eine Diagnose "zu haben". Sobald Sie aber vermuten, dass Sie psychisch erkrankt sind, benötigen Sie vermutlich eine Psychotherapie und keine Beratung.


Im Zweifel können Sie dies aber im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde abklären lassen.


Die Rechnung für Beratung oder Coaching wird in der Regel direkt an Sie gestellt. Dabei fällt bei manchen Beratern und Coachs Mehrwertsteuer an.


Anders gesehen könnte man es so formulieren: Im Falle von Rückenschmerzen haben Sie folgende Möglichkeiten; sie melden sich in einem Fitness-Studio o.ä. an und versuchen so eine Linderung zu erreichen, vielleicht gehen Sie auch zum Yoga, zahlen selbst Massagen oder machen Übungen zu Hause. Dies dürften Sie in Antragsunterlagen unter den Tisch fallen lassen. Rückenschmerzen sind ein Volksleiden und in vielen Fällen selbständig behandel-oder vermeidbar. Diese Rückenschmerzen sind durch die Lebensumstände bedingt, vermutlich nicht strukturell und "krankhaft".  Gehen Sie hingegen zu einem Orthopäden, weil die Schmerzen nicht besser werden, rechnet dieser über Ihre Krankenversicherung ab. Sie erhalten eine Diagnose, welche Sie auch angeben müssen. 


Mit psychischen Beschwerden ist es sehr ähnlich. Vieles ist nicht "krankhaft" sondern eine direkte Reaktion Ihrer Psyche auf Ihre Lebensumstände. Durch Beratung und schrittweise Veränderung dieser Umstände, kann viel erreicht werden. Es muss sich keine psychische Störung daraus entwickeln. Hier helfen zum Beispiel o.g. Beratungsstellen. Eine Psychotherapie ist nicht notwendig und würde auch nicht von der Kasse übernommen. 

Sollten sich Symptome aber verschlimmern oder chronifizieren, trotz aller Bemühungen, dann ist es wichtig sich therapeutische Unterstützung zu holen. Dies trifft auch zu, wenn Sie so belastet sind, dass Sie keine Veränderungen alleine herbeiführen können.


Um beim obigen Beispiel zu bleiben; mit einem Bandscheibenvorfall würden Sie auch nicht zum Yoga gehen, sondern zu einem Arzt, trotz eventueller Folgen für Anträge usw. 


Sie können also wählen zwischen

  • Kassenfinanzierter Psychotherapie
  • Selbstfinanzierter Psychotherapie (u. U. als Gesundheitskosten steuerlich absetzbar)
  • Beratung (zahlt keine Krankenkasse – u. U. mehrwertsteuerpflichtig)
  • Coaching (zahlt u. U. der Arbeitgeber).